TAKTBUCH Prozessberatung für Steuerkanzleien

INQA-Coaching · 80 % Förderung · für Steuerkanzleien

Erst das Handbuch.
Dann die KI.

Die Modelle sind längst gut genug, um Abstimmungen, Rückstellungen und Abgrenzungen zu übernehmen. Sie scheitern an etwas anderem: Niemand hat je aufgeschrieben, wie Ihre Kanzlei diese Dinge tut.

Wir machen das Wissen aus den Köpfen Ihrer erfahrensten Leute zu einem Ablauf, den ein neuer Mitarbeiter befolgen kann — und eine KI ausführen. Am Ende halten Sie Ihr Taktbuch in der Hand. Als Prozessberatung, zu 80 % gefördert.

In 66 Sekunden

Worum es geht — und was der Bund davon zahlt. Sprecherstimme KI-generiert.

Ausgangspunkt und Ziel

Wo Ihre Kanzlei heute steht — und wo nach sieben Monaten

Sehen Sie sich die linke Spalte an. Wenn Sie sich in drei von fünf Punkten wiederfinden, ist das kein Versäumnis, sondern der Normalzustand in fast jeder Kanzlei dieser Größe.

Heute
  • Der Jahresabschluss läuft, weil eine bestimmte Person weiß, wie er läuft. Aufgeschrieben ist das nirgends.
  • Einarbeitung dauert Monate, weil Neue zusehen und nachfragen müssen, statt etwas lesen zu können.
  • Dieselbe Abstimmung sieht bei zwei Bearbeitern unterschiedlich aus. Die Qualität hängt am Menschen, nicht am Ablauf.
  • Urlaub, Krankheit, Kündigung sind jedes Mal ein kleiner Ausnahmezustand.
  • KI ist getestet oder sogar gekauft — läuft aber nicht, weil niemand beschreiben kann, was sie tun soll.
Nach sieben Monaten
  • Jeder wiederkehrende Ablauf steht schriftlich, mit Prüfpunkten und einer klaren Antwort auf „wann ist es fertig".
  • Neue Mitarbeiter arbeiten sich am Dokument ein. Ihre erfahrenen Leute werden nicht mehr ständig unterbrochen.
  • Gleicher Fall, gleiches Ergebnis — unabhängig davon, wer ihn bearbeitet.
  • Vertretung ist geregelt, weil der Ablauf nicht am Kopf einer Person hängt.
  • Ihre Abläufe liegen in genau der Form vor, die KI-Systeme übernehmen können. Wann und mit welchem Anbieter, entscheiden Sie dann.

Der Nebeneffekt, den Kanzleiinhaber meist unterschätzen: Was aufgeschrieben ist, lässt sich übergeben. An eine Vertretung, an einen Nachfolger, an einen Käufer. Wissen, das nur in Köpfen steht, ist im Verkaufsfall nichts wert.

Verschwiegenheit und Datenschutz

Mandantendaten bleiben, wo sie hingehören

Sie sind Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB. Wer das beim Thema KI überliest, handelt sich kein Datenschutzproblem ein, sondern ein Strafbarkeitsrisiko. Deshalb steht es hier vorne und nicht im Kleingedruckten.

In unserer Arbeit

  • Wir dokumentieren Abläufe, keine Akten — für ein Prozesshandbuch brauchen wir keine Mandantendaten
  • Wo an echten Fällen erprobt wird, geschieht das in Ihren Systemen, unter Ihrer Kontrolle
  • Wir verkaufen Ihnen keine Software und betreiben keine für Sie — wir stehen damit auch in keiner Verantwortungskette

Wenn Sie später KI einsetzen

Sie bekommen von uns die Prüfliste, an der jeder Anbieter zu messen ist:

  • Verarbeitung in der EU, vertraglich zugesichert
  • Schriftliche Verschwiegenheitsverpflichtung des Anbieters nach § 203 Abs. 4 StGB und § 62a StBerG — ein AVV nach DSGVO genügt nicht
  • Vertraglich ausgeschlossenes Training auf Ihren Mandantendaten
  • Auskunfts- und Prüfrechte, und eine dokumentierte Auswahlentscheidung

Rechtslage nach dem Stand von August 2026. Die Einbindung externer Dienstleister ist seit der Neufassung des § 203 StGB ausdrücklich zulässig — aber an Bedingungen geknüpft. Wir stellen die Anforderungen zusammen; die berufsrechtliche Würdigung im Einzelfall bleibt bei Ihnen und Ihrer Kammer.

Das eigentliche Hindernis

Nicht die Technik fehlt, sondern die Beschreibung

Ein erfahrener Berufsträger sieht eine BWA an und sagt: „Bei dem Konto habe ich ein komisches Gefühl." Dann zieht er das Kontenblatt. Dieses Gefühl ist zwanzig Jahre Berufserfahrung — und es steht nirgends.

Solange es nirgends steht, kann es niemand übernehmen. Kein neuer Mitarbeiter, keine Vertretung im Krankheitsfall, kein Nachfolger. Und keine KI.

„Wenn wir nicht in der Lage sind, einem Mitarbeiter zu erklären, wie eine BWA zu analysieren ist, können wir es auch der KI nicht beibringen."

Ein Anbieter von KI-Automatisierung für Kanzleien über den eigenen Engpass — und darüber, dass die Grundlagen dafür „ein halbes Jahr bis ein Jahr" brauchen.

Was Sie davon haben

Vier Dinge, die sich messbar ändern

Zeit

Weniger Rückfragen

Ihre erfahrenen Leute verbringen ihre Tage nicht mehr damit, dasselbe zu erklären. Das ist die Zeit, die heute unsichtbar verschwindet — sie taucht in keiner Auswertung auf, kostet aber am meisten.

Geld

Marge statt Stunden

Bei Pauschalhonorar oder StBVV bleibt jede eingesparte Stunde bei Ihnen. Wer seine Abläufe kennt, kann sie verkürzen — wer sie nicht aufgeschrieben hat, kann nur schneller arbeiten.

Risiko

Weniger Abhängigkeit

Kein Ablauf hängt mehr an einer einzigen Person. Krankheit, Kündigung und Ruhestand hören auf, planbare Katastrophen zu sein — und die Haftung sinkt, weil Prüfschritte dokumentiert sind.

Personal

Schneller einsatzfähig

Neue Mitarbeiter lesen sich ein, statt sich alles zeigen zu lassen. Bei angespanntem Bewerbermarkt entscheidet oft, wie schnell jemand produktiv wird — nicht, wen Sie bekommen.

Was in den zwölf Tagen passiert

Drei Phasen, sieben Monate, ein Ergebnis zum Anfassen

Kein Strategiepapier. Am Ende liegen beschriebene Abläufe vor, nach denen in Ihrer Kanzlei tatsächlich gearbeitet wird.

Phase 01

Aufnehmen

Wir setzen uns neben Ihre Leute und sehen zu, wie sie arbeiten. Nicht wie es im Organigramm steht, sondern wie es wirklich läuft — inklusive der Umwege, die jeder kennt und keiner aufschreibt.

ca. 3 Tage
Phase 02

Aufschreiben

Jeder wiederkehrende Ablauf wird zu einem Kapitel Ihres Taktbuchs — mit klaren Prüfpunkten: Was wird geprüft, in welcher Reihenfolge, wann wird zurückgefragt, wann ist es fertig. Genau die Form, die auch eine Maschine lesen kann.

ca. 6 Tage
Phase 03

Einführen

Das Taktbuch wird an echten Fällen erprobt und dort korrigiert, wo es nicht trägt. Ihre Mitarbeiter lernen, es selbst weiterzupflegen — sonst veraltet es im ersten Quartal.

ca. 3 Tage

Was es kostet

Der Bund trägt vier Fünftel

INQA-Coaching ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, finanziert aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Gefördert wird die Beratungsleistung eines autorisierten INQA-Coaches.

Position Betrag netto Ihr Anteil
Tagessatz, maximal förderfähig 1.200 € 240 €
Beratungstage, maximal 12
Beratungshonorar gesamt 14.400 € 2.880 €
Zuschuss durch INQA 11.520 € 0 €

Förderquote 80 % des förderfähigen Honorars, gedeckelt auf 1.200 € netto pro Beratungstag. Auszahlung im Erstattungsverfahren. Der Umfang wird im Einzelfall mit der INQA-Beratungsstelle festgelegt; zwölf Tage sind das Maximum, nicht die Regel.

Voraussetzungen

Ob Ihre Kanzlei antragsberechtigt ist

Das muss zutreffen

  • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
  • Weniger als 250 Beschäftigte
  • Jahresumsatz höchstens 50 Mio. €
  • Seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • Mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitkraft

Das ist ausdrücklich nicht dabei

  • Keine steuerliche Beratung — die bleibt bei Ihnen
  • Keine Softwarelizenzen, keine Hardware
  • Keine Programmierleistung
  • Kein bestimmtes KI-Produkt, das Sie kaufen müssten

Gefördert wird ausschließlich die Beratung. Womit Sie Ihre Abläufe anschließend automatisieren, entscheiden Sie — und bleiben wechselfähig.

Warum jetzt

Der Vorsprung entsteht in diesem Jahr

Ein Anbieter berichtet öffentlich von einem Jahresabschluss, der zuvor rund zwanzig Stunden brauchte und nun in etwa vier fertig war — bei unverändertem Honorar nach Pauschale oder StBVV. Ob es bei Ihnen dieselbe Größenordnung wird, hängt an Ihren Mandaten. Die Richtung ist die entscheidende Information.

Wer diesen Hebel hat, kann bessere Leute bezahlen und wählerischer bei Mandaten sein. Wer ihn nicht hat, konkurriert weiter über Stunden. Die Kanzleien, die 2027 vorne liegen, schreiben ihre Abläufe jetzt auf — die Vorstufe dauert Monate, nicht Wochen.

Wer kommt

Zwei Coaches. Kein Beraterhaus.

Bei uns sitzen Ihnen die beiden Menschen gegenüber, die auch die Arbeit machen — vom ersten Gespräch bis zum letzten Beratungstag. Kein Junior, der übernimmt, wenn der Vertrieb weiterzieht. Beide sind autorisierte INQA-Coaches.

Marc

Fachinformatiker mit Schwerpunkt Prozessoptimierung. Baut die Systeme, über die alle reden, selbst — und weiß deshalb sehr genau, woran Automatisierung in der Praxis scheitert: fast nie an der Technik, fast immer an Abläufen, die nur in Köpfen existieren.

Björn

Seit Jahren selbstständig und kommt von der Feuerwehr. Dort funktionieren Abläufe unter Druck, weil sie vorher aufgeschrieben und geübt wurden — nicht, weil jemand besonders erfahren ist. Genau dieses Denken bringt er in Ihre Kanzlei: Standardabläufe, die auch am 28. Februar tragen.

Diese Kombination ist der Grund, warum wir uns diese Zielgruppe überhaupt vornehmen: Der eine kennt die Technik von innen, der andere weiß, wie man Wissen aus Köpfen in belastbare Abläufe bringt. Beides einzeln reicht nicht.

Nächster Schritt

Ein Gespräch, keine Präsentation

Wir sehen uns einen einzigen Ihrer Abläufe an — Lohnkonten, Umsatzsteuer, den Jahresabschluss, was Sie wollen — und Sie sehen an diesem Beispiel, wie viel davon heute nur in Köpfen steht. Danach entscheiden Sie, ob sich der Antrag lohnt.

Der formale Weg läuft anschließend über eine regionale INQA-Beratungsstelle, die die Förderfähigkeit feststellt. Die Anmeldung dort begleiten wir.

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